Notar für Ehe, Partnerschaft und Familie

Wer in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebt, heiraten möchte, eine Adoption plant oder sich zur Scheidung entschlossen hat, sollte auf die Unterstützung des Notars bauen.

Wir beraten sie zum Beispiel in Bezug auf die Erstellung eines Ehevertrages oder unterstützen Sie bei der Erarbeitung einer interessengerechten und ausgewogenen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung.

Eine Scheidungsfolgevereinbarung kann helfen, langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Auch für die Beurkundung von Adoptionsanträgen und andere Maßnahmen im Bereich des Kindschaftsrechts (z. B. Vaterschaftsanerkennung) sind wir zuständig.