Weitere Tätigkeiten

Der Notar ist zuständig für die Beurkundung von

  • Eiden und eidesstattlichen Versicherungen,
  • Schuldanerkenntnissen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen,
  • Versteigerungen und Verlosungen,
  • Aufnahme von Vermögensverzeichnissen,
  • Wechsel- und Scheckprotesten sowie
  • Tatsachenbescheinigungen.

Der Notar ist ferner zuständig für die Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften.