Bei der Überlegung zur Verteilung von Hab und Gut kommt zumeist der Gedanke an die Errichtung eines Testaments in den Sinn. Ein Testament ist nur eine Art der Errichtung einer letztwilligen Verfügung.
Die Niederlegung des letzten Willens in einem notariellen Testament oder Erbvertrag bietet Gewähr dafür, dass die Verteilung des Nachlasses auf die Erben nach dem Willen des Erblassers tatsächlich Wirkung entfaltet und Streitigkeiten zwischen den Erben vermieden werden.
Wer sicher sein möchte, dass die eigene Erbfolge tatsächlich dem persönlichen Willen entspricht, sollte sich rechtzeitig mit ihr auseinandersetzen. Wenn keine letztwillige Verfügung errichtet wurde, greift die gesetzliche Erbfolge ein, was nicht selten zu ungewollten Ergebnissen führt.
Wir kennen die typischen Streitpunkte im Erbrecht aus der täglichen Arbeit. Das Ziel ist es, diese durch klare und eindeutige Regelungen zu verhindern. Wir stellen im Beratungsgespräch sicher, dass Sie alle relevanten Gesichtspunkte bei Ihrer Willensbildung berücksichtigen und Ihren Willen eindeutig und formwirksam niederlegen und haben auch die steuerrechtlichen Aspekte von Testamenten und Erbverträgen im Blick. Wir wissen, dass Familienangelegenheiten manchmal emotional herausfordernd sind und blicken mit Empathie und Verständnis auf Ihre Bedürfnisse.
In der Regel erspart das notarielle Testament nach dem Erbfall sogar die zeitaufwendige und kostenträchtige Beantragung eines Erbscheins, der regelmäßig benötigt wird, wenn zum Nachlass des Erblassers Immobilienvermögen gehört.
Ergänzend können auch Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge in Betracht kommen.
Checkliste:
Die Vermögensnachfolge kann aber auch bereits zu Lebzeiten erfolgen, indem Vermögensgegenstände auf die späteren Erben übertragen werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von der vorweggenommenen Erbfolge.
Der Notar stellt sicher, dass Ihre Vermögensverhältnisse bereits vor dem Erbfall klar geregelt sind. Die Übertragung von Vermögenswerten an Familienangehörige, gleich ob in Form von Privat- oder Betriebsvermögen, sollte immer unter Berücksichtigung der Einschätzung der steuerlichen Gegebenheiten sowie Schutz des Vermögens vor dem Zugriff von Gläubigern und Sozialhilfeträgern erfolgen.
In einem vorbereitenden Beratungsgespräch werden Ihre Wünsche, Ziele und familiäre Besonderheiten besprochen. Der Notar gewährleistet in der Beurkundung einen empathischen Umgang mit den wechselseitigen Erwartungen und Befürchtungen innerhalb der Familie.
Wir stellen sicher, dass Sie alle relevanten Gesichtspunkte berücksichtigen und formwirksam niederlegen.
Wir wissen, dass Familienangelegenheiten manchmal emotional herausfordernd sind und blicken mit Empathie und Verständnis auf Ihre Bedürfnisse.
Checkliste:
Neben der vorbereitenden erbrechtlichen Beratung hilft der Notar auch bei der Regelung von Nachlassangelegenheiten. Dies gilt etwa für Ausschlagungserklärungen, Anträge auf Erteilung von Erbscheinen und Testamentsvollstreckerzeugnissen oder die Durchführung von Erbauseinandersetzungen.
Checklisten: